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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der jopesch GmbH, Holthoffstr. 122, 45659 Recklinghausen, vertreten durch die Geschäftsführer Jobin Schön und Dr. Peter Schön (nachfolgend „jopesch“, „wir“ oder „uns“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).

(2) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf.

(4) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(5) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln in unserem Online-Shop stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar.

(2) Mit dem Absenden einer Bestellung über den Online-Shop durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie eine rechtsverbindliche Bestellung ab. Sie sind an die Bestellung für die Dauer von vier (4) Wochen nach Abgabe der Bestellung gebunden.

(3) Wir werden den Eingang Ihrer über unseren Online-Shop abgegebenen Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.

(4) Außerhalb unseres Online-Shops oder nach Übersenden des Anfrageformulars über unsere Website übersenden wir Ihnen ein Angebot, welches für vier (4) Wochen ab Angebotsdatum gültig ist, es sei denn, das Angebot enthält eine abweichende Bindungsfrist oder es ist ausdrücklich als „indikativ“ bzw. „freibleibend“ gekennzeichnet. Ein Angebot unsererseits stellt lediglich die Grundlage zur Abgabe einer verbindlichen Vertragserklärung (Antrag) Ihrerseits dar.

(5) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung/Beauftragung durch eine Annahmeerklärung oder durch die Lieferung der bestellten Artikel annehmen. Mit der Auftragsbestätigung oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird Ihnen der Vertragstext bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung von uns auf einem dauerhaften Datenträger zugesandt.

(6) Sollte die Lieferung der von Ihnen bestellten Ware nicht möglich sein, etwa weil die entsprechende Ware nicht auf Lager ist, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Wir werden Sie darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.

(7) Wir haben das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Lieferung der Ware dadurch unmöglich wird, dass Vor- und/oder Zulieferanten Ware oder Teile der Ware nicht liefern können und eine Ersatzbeschaffung für uns nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist und wir die Unmöglichkeit nicht zu vertreten haben, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und nachgewiesen werden kann, die Beschaffung gleichartiger Ware in zumutbarer Weise versucht zu haben. Über einen solchen Fall wird der Kunde umgehend benachrichtigt.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer sowie etwaiger Versand-, Verpackungs-, Versicherungs- und sonstiger Nebenkosten.

(2) Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von zehn (10) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Mit Ablauf der Zahlungsfrist tritt Verzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

(4) Im Verzugsfall sind wir berechtigt, Verzugszinsen sowie die gesetzliche Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen.

(5) Wir behalten uns vor, Leistungen nur gegen Vorkasse zu erbringen.

(6) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

§ 4 Lieferung, Leistung und Mitwirkungspflichten

(1) Liefer- und Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Die Einhaltung von Fristen steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.

(3) Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.

(4) Verzögert sich die Leistung aus Gründen des Kunden, sind wir berechtigt, entstehende Mehrkosten zu berechnen.

(5) Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet.

§ 5 Gefahrübergang

(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über.

(2) Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch weitere Leistungen übernommen haben, insbesondere Versandkosten, Anlieferung oder Installation.

(3) Verzögert sich der Versand aus Gründen des Kunden, geht die Gefahr bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft über.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.

(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware (nachfolgend „Vorbehaltsware“) darf vom Kunden im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußert werden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist.

(3) Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in Höhe des Rechnungsbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Dies gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wurde.

(4) Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.

(5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets in unserem Namen und für unsere Rechnung als Hersteller. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.(6) Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen.

(7) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Schäden, insbesondere durch Feuer, Wasser und Diebstahl, ausreichend zu versichern.

(8) Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Kunde hat uns alle zur Wahrung unserer Rechte erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

(9) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.

(10) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit deren realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 7 Gewährleistung

(1) Für Sach- und Rechtsmängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt:

  • zwölf (12) Monate ab Ablieferung der Ware für Neuware und im Angebot als generalüberholt gekennzeichnete Ware
  • sechs (6) Monate ab Ablieferung der Ware für gebrauchte Ware

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt sorgfältig zu untersuchen und offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Ablieferung, schriftlich anzuzeigen.

(4) Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

(5) Unterlässt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung oder Anzeige, gilt die Ware als genehmigt und Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

(6) Im Falle eines Mangels sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.

(7) Schlägt die Nacherfüllung auch nach zwei Versuchen fehl, ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis angemessen zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

(8) Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei:

  • unsachgemäßer Verwendung
  • fehlerhafter Montage oder Inbetriebnahme durch den Kunden
  • natürlichem Verschleiß
  • eigenmächtigen Änderungen oder Reparaturen durch den Kunden oder Dritte
  • eigenmächtiges Öffnen des versiegelten Gerätegehäuses

(9) Rückgriffsansprüche des Kunden gemäß §§ 445a ff. BGB bestehen nur, soweit der Kunde keine über die gesetzlichen Mängelrechte hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

§ 8 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung ist in Fällen einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach auf den Auftragswert der jeweiligen Leistung begrenzt.

(4) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz, insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder Betriebsunterbrechung, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

(5) Für Datenverlust haften wir nur, soweit der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(7) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Exportkontrolle und Sanktionen

(1) Die von uns gelieferten Produkte können beim Export einer exportkontrollrechtlichen Genehmigungspflicht unterliegen. Einige der Produkte können zusätzlichen Restriktionen (insbesondere Verboten) aufgrund von Embargos gegen sanktionierte Länder unterliegen. Diese Beschränkungen können sich neben dem Export auch auf den Verkauf, die Lieferung, die Durchfuhr dieser Produkte sowie auf Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesen Produkten beziehen. Insbesondere unterliegen einzelne Produkte den Sanktionsmaßnahmen der Europäischen Union gegenüber Russland und Belarus. Einzelne der von uns gelieferten Produkte können darüber hinaus ausländischen, insbesondere US-amerikanischen Re-Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften unterliegen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, bei Export, Weiterverkauf oder sonstiger Weitergabe der von uns gelieferten Produkte sämtliche geltenden rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Dies umfasst insbesondere die Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union sowie sämtliche anwendbaren ausländischen Re-Exportkontroll- und Sanktionsvorschriften. Der Kunde hat alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung dieser Vorschriften sicherzustellen.

(3) Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, die von uns gelieferten Produkte sowie einzelne Bestandteile dieser Produkte direkt oder indirekt nach Russland, Belarus, Myanmar, Nordkorea und Iran sowie in die von Russland besetzten Gebiete der Ukraine zu verkaufen, zu liefern, zu exportieren oder anderweitig bereitzustellen oder diese zur Verwendung in den vorgenannten Ländern oder Gebieten bereitzustellen. Der Kunde stellt durch geeignete und angemessene Maßnahmen sicher, dass diese Verpflichtungen eingehalten werden. Er verpflichtet sich insbesondere auch, seine Abnehmer entsprechend zu verpflichten, die Produkte weder direkt noch indirekt in die vorgenannten Länder oder Gebiete oder zur dortigen Verwendung zu verkaufen, zu liefern, zu exportieren oder anderweitig bereitzustellen, und diese Verpflichtung entlang der gesamten Lieferkette weiterzugeben. Der Kunde ist verpflichtet, geeignete und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Zuwiderhandlungen gegen diese Verpflichtungen innerhalb der Lieferkette zu erkennen und zu unterbinden. Auf Verlangen hat der Kunde uns Endverbleibserklärungen seiner Abnehmer sowie Nachweise über geeignete und angemessene Maßnahmen zur Einhaltung der vorgenannten Pflichten vorzulegen. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn und soweit er die vorstehenden Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig einhalten kann.

(4) Bei einem Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen sind wir berechtigt, angemessene Maßnahmen

zu ergreifen. Diese umfassen insbesondere, sind jedoch nicht abschließend:

  • den Rücktritt vom Kaufvertrag,
  • die Kündigung bestehender Verträge,
  • die Geltendmachung einer Vertragsstrafe in Höhe des Preises der betroffenen Produkte oder 10 % des jeweiligen Vertragswerts, je nachdem, welcher Betrag höher ist, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er die Zuwiderhandlung nicht zu vertreten hat, sowie
  • die vollständige oder teilweise Einstellung der Geschäftsbeziehung und den Ausschluss von weiteren Lieferungen.

(5) Der Kunde darf die von uns gelieferten Produkte nicht im Zusammenhang mit einer kritischen Endverwendung

einsetzen. Kritische Endverwendungen umfassen insbesondere:

  • militärische Endverwendung in einem Waffenembargoland,
  • Verwendung im Zusammenhang mit atomaren, biologischen oder chemischen Waffen (ABC-Waffen) oder Trägersystemen wie Raketen oder Flugkörpern,
  • Verwendung von Gütern zur Überwachung von Informations- oder Telekommunikationssystemen im Zusammenhang mit interner Repression oder schwerwiegenden Verstößen gegen Menschenrechte oder das humanitäre Völkerrecht,
  • zivilnukleare Endverwendung in Algerien, Irak, Iran, Israel, Jordanien, Libyen, Nordkorea, Pakistan oder Syrien im Zusammenhang mit der Errichtung, dem Betrieb oder dem Einbau in eine Anlage für kerntechnische Zwecke im Sinne der Kategorie 0 des Anhangs I der EU-Dual-Use-Verordnung.

(6) Der Kunde darf keine Produkte erwerben, wenn er selbst Gegenstand von nationalen oder internationalen Sanktionen ist.

(7) Der Kunde stellt uns von sämtlichen Schäden, Ansprüchen Dritter, Bußgeldern, Strafen sowie sonstigen Kosten frei, die uns aus oder im Zusammenhang mit Verstößen gegen die vorstehenden Verpflichtungen durch den Kunden entstehen. Dies umfasst auch eine angemessene Entschädigung für etwaige Reputationsschäden. Eine etwaige Vertragsstrafe gemäß Absatz (4) wird auf einen weitergehenden Schadensersatz angerechnet.

§ 11 Datenverarbeitung und Vertraulichkeit

(1) Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Die Verarbeitung erfolgt nur, soweit dies zur Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, vor Übergabe von Geräten oder Datenträgern an uns sämtliche personenbezogenen Daten sowie sonstige sensible Informationen eigenverantwortlich zu sichern und – soweit möglich – zu löschen. Eine Haftung für den Verlust oder die Offenlegung von Daten im Rahmen der Durchführung unserer Leistungen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

(3) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Weitergabe etwaiger personenbezogener Daten an uns berechtigt ist und die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.

(4) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

(5) Als vertraulich gelten insbesondere technische Unterlagen, Zeichnungen, Spezifikationen, Software, Firmware, Betriebsgeheimnisse sowie kaufmännische Informationen.

(6) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht / CISG).

(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz unseres Unternehmens in Recklinghausen. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren wirtschaftlicher Zweck dem der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Regelungslücke enthalten.

Allgemeine Service- und Reparaturbedingungen (ASB) der jopesch GmbH

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

(1) Diese Allgemeinen Servicebedingungen (nachfolgend „ASB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Reparatur-, Prüf-, Wartungs- und sonstigen Serviceleistungen der jopesch GmbH, Holthoffstr. 122, 45659 Recklinghausen, vertreten durch die Geschäftsführer Jobin Schön und Dr. Peter Schön (nachfolgend „jopesch“, „wir“ oder „uns“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“).

(2) Diese ASB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(3) Diese ASB ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der jopesch GmbH. Im Falle von Widersprüchen gehen diese ASB für Serviceleistungen vor.

(4) Diese ASB gelten auch für alle zukünftigen Serviceleistungen, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf.

(5) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(6) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen ASB.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Reparatur- und Serviceaufträge erfolgen auf Grundlage eines vom Kunden übermittelten Auftrags oder eines durch uns bereitgestellten Antragsformulars.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch unsere Annahmeerklärung, Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

(3) Angaben zu voraussichtlichen Reparaturkosten erfolgen unverbindlich.

(4) Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.

(5) Termine und voraussichtliche Reparaturdauern sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

(6) Der Kunde ist an seine Auftragserteilung für die Dauer von vier (4) Wochen gebunden.

§ 3 Leistungsumfang und Durchführung

(1) Gegenstand unserer Leistungen ist die Durchführung von Reparaturen, Prüfungen, Analysen, Instandsetzungen oder sonstigen Serviceleistungen an vom Kunden übergebenen Geräten, Baugruppen oder Anlagen.

(2) Die Leistungen erfolgen nach dem Stand der Technik und auf Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen.

(3) Ein bestimmter Erfolg, insbesondere die vollständige Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit, wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(4) Eine vollständige Fehlerdiagnose kann insbesondere bei komplexen, intermittierenden oder verdeckten Fehlern nicht garantiert werden.

(5) Wir sind berechtigt, zur Durchführung der Serviceleistungen Subunternehmer oder Partnerwerkstätten einzusetzen.

(6) Wir sind berechtigt, zur Fehleranalyse Bauteile auszutauschen oder zu öffnen, soweit dies technisch erforderlich ist.

(7) Treten nach Durchführung der Reparatur weitere, zuvor nicht erkennbare oder nicht beauftragte Mängel auf, besteht kein Anspruch auf kostenfreie Nachbesserung. In diesem Fall sind wir berechtigt, einen neuen Kostenvoranschlag zu unterbreiten.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle zur ordnungsgemäßen Durchführung der Serviceleistung erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen.

(2) Der Kunde hat insbesondere:

  • sämtliche bekannten Mängel und Fehlfunktionen vollständig und detailliert zu beschreiben,
  • technische und herstellerspezifische Besonderheiten mitzuteilen,
  • auf alle relevanten Hard- und Softwareschnittstellen hinzuweisen,
  • alle erforderlichen Unterlagen, Pläne und Dokumentationen zur Verfügung zu stellen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, das von uns bereitgestellte Antragsformular vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen.

(4) Der Kunde hat sicherzustellen, dass von dem eingesandten Reparaturgegenstand keine Gefahren ausgehen. Insbesondere sind wir über gefährliche Stoffe oder sicherheitsrelevante Besonderheiten vorab zu informieren.

(5) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach oder sind seine Angaben unvollständig oder fehlerhaft, gehen hieraus entstehende Verzögerungen, Mehraufwände und Schäden zu seinen Lasten.

§ 5 Daten und Datensicherung

(1) Der Kunde ist verpflichtet, vor Übergabe sämtliche Daten, Programme, Parameter und Einstellungen eigenverantwortlich zu sichern und – soweit möglich – zu löschen.

(2) Wir übernehmen keine Haftung für den Verlust oder die Wiederherstellung von Daten, Parametern oder Einstellungen, weder während der Reparatur noch auf dem Transportweg, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Eine Datensicherung oder Wiederherstellung ist nicht Bestandteil unserer Leistungen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(4) Eine Verarbeitung von Daten erfolgt ausschließlich, soweit dies zur Durchführung der Serviceleistung erforderlich ist.

§ 6 Vergütung und Kostenvoranschläge

(1) Serviceleistungen werden, sofern nicht anders vereinbart, nach tatsächlichem Aufwand oder auf Basis eines Kostenvoranschlags berechnet.

(2) Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(3) Weicht der tatsächliche Aufwand wesentlich vom Kostenvoranschlag ab, werden wir den Kunden hierüber informieren.

(4) Bereits erbrachte Leistungen, insbesondere Prüf-, Analyse- oder Diagnoseleistungen, sind auch dann zu vergüten, wenn eine Reparatur nicht durchgeführt wird.

(5) Erfolgt innerhalb von vier (4) Wochen nach Übersendung eines Kostenvoranschlags keine Beauftragung, sind wir berechtigt, für die Verwahrung des Reparaturgegenstands eine Lagergebühr in Höhe von 25,00 EUR netto je angefangener Woche zu berechnen.

§ 7 Nicht durchführbare oder unwirtschaftliche Reparaturen

(1) Stellt sich nach Prüfung heraus, dass eine Reparatur technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, informieren wir den Kunden unverzüglich.

(2) Der Kunde kann wählen, ob der Reparaturgegenstand:

  • an ihn zurückgesendet oder
  • fachgerecht entsorgt wird.

(3) Erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist keine Rückmeldung, sind wir berechtigt, den Reparaturgegenstand auf Kosten des Kunden zu entsorgen.

§ 8 Versand, Gefahrübergang und Lagerung

(1) Der Versand des Reparaturgegenstands erfolgt auf Gefahr des Kunden.

(2) Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über.

(3) Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

(4) Eine Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden.

§ 9 Abnahme

(1) Soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen ist, gilt die Leistung als abgenommen, wenn

  • der Kunde die Leistung nicht innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung schriftlich rügt oder
  • die Leistung in Gebrauch genommen wird.

(2) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

(3) Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.

§ 10 Gewährleistung

(1) Wir leisten für durchgeführte Reparaturen eine Gewährleistung von zwölf (12) Monaten ab Abnahme.

(2) Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf die von uns tatsächlich reparierten oder ausgetauschten Komponenten.

(3) Die reparierten Gegenstände können von uns versiegelt werden. Wird ein solches Siegel geöffnet oder beschädigt, entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche.

(4) Gewährleistungsansprüche bestehen insbesondere nicht bei:

  • unsachgemäßer Verwendung,
  • natürlichem Verschleiß,
  • Eingriffen durch den Kunden oder Dritte,
  • nicht vom Reparaturauftrag umfassten Mängeln.

§ 11 Haftung Für die Haftung gelten die Regelungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Recklinghausen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser ASB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


Allgemeine Geschäfts- und Servicebedingungen

jopesch GmbH · Holthoffstr. 122, 45659 Recklinghausen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der jopesch GmbH

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

(1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der jopesch GmbH, Holthoffstr. 122, 45659 Recklinghausen, vertreten durch die Geschäftsführer Jobin Schön und Dr. Peter Schön (nachfolgend „jopesch", „wir" oder „uns") und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde").
(2)Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(3)Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf.
(4)Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(5)Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss

(1)Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln in unserem Online-Shop stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar.
(2)Mit dem Absenden einer Bestellung über den Online-Shop durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen" geben Sie eine rechtsverbindliche Bestellung ab. Sie sind an die Bestellung für die Dauer von vier (4) Wochen nach Abgabe der Bestellung gebunden.
(3)Wir werden den Eingang Ihrer über unseren Online-Shop abgegebenen Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.
(4)Außerhalb unseres Online-Shops oder nach Übersenden des Anfrageformulars über unsere Website übersenden wir Ihnen ein Angebot, welches für vier (4) Wochen ab Angebotsdatum gültig ist, es sei denn, das Angebot enthält eine abweichende Bindungsfrist oder es ist ausdrücklich als „indikativ" bzw. „freibleibend" gekennzeichnet.
(5)Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung/Beauftragung durch eine Annahmeerklärung oder durch die Lieferung der bestellten Artikel annehmen.
(6)Sollte die Lieferung der von Ihnen bestellten Ware nicht möglich sein, etwa weil die entsprechende Ware nicht auf Lager ist, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Wir werden Sie darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
(7)Wir haben das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Lieferung der Ware dadurch unmöglich wird, dass Vor- und/oder Zulieferanten Ware oder Teile der Ware nicht liefern können und eine Ersatzbeschaffung für uns nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1)Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer sowie etwaiger Versand-, Verpackungs-, Versicherungs- und sonstiger Nebenkosten.
(2)Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von zehn (10) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3)Mit Ablauf der Zahlungsfrist tritt Verzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
(4)Im Verzugsfall sind wir berechtigt, Verzugszinsen sowie die gesetzliche Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen.
(5)Wir behalten uns vor, Leistungen nur gegen Vorkasse zu erbringen.
(6)Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

§ 4 Lieferung, Leistung und Mitwirkungspflichten

(1)Liefer- und Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(2)Die Einhaltung von Fristen steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
(3)Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig.
(4)Verzögert sich die Leistungserbringung aus Gründen des Kunden, sind wir berechtigt, entstehende Mehrkosten zu berechnen.
(5)Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet.

§ 5 Gefahrübergang

(1)Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über.
(2)Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch weitere Leistungen übernommen haben, insbesondere Versandkosten, Anlieferung oder Installation.
(3)Verzögert sich der Versand aus Gründen des Kunden, geht die Gefahr bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft über.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1)Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.
(2)Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware (nachfolgend „Vorbehaltsware") darf vom Kunden im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußert werden, solange er nicht in Zahlungsverzug ist.
(3)Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in Höhe des Rechnungsbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) an uns ab.
(4)Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
(5)Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets in unserem Namen und für unsere Rechnung als Hersteller.
(6)Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen untrennbar verbunden oder vermischt, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen.
(7)Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Schäden, insbesondere durch Feuer, Wasser und Diebstahl, ausreichend zu versichern.
(8)Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
(9)Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
(10)Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit deren realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

§ 7 Gewährleistung

(1)Für Sach- und Rechtsmängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
(2)Die Gewährleistungsfrist beträgt:
  • zwölf (12) Monate ab Ablieferung der Ware für Neuware und im Angebot als generalüberholt gekennzeichnete Ware
  • sechs (6) Monate ab Ablieferung der Ware für gebrauchte Ware
(3)Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt sorgfältig zu untersuchen und offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Ablieferung, schriftlich anzuzeigen.
(4)Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
(5)Unterlässt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung oder Anzeige, gilt die Ware als genehmigt und Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
(6)Im Falle eines Mangels sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.
(7)Schlägt die Nacherfüllung auch nach zwei Versuchen fehl, ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis angemessen zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
(8)Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei:
  • unsachgemäßer Verwendung
  • fehlerhafter Montage oder Inbetriebnahme durch den Kunden
  • natürlichem Verschleiß
  • eigenmächtigen Änderungen oder Reparaturen durch den Kunden oder Dritte
  • eigenmächtigem Öffnen des versiegelten Gerätegehäuses
(9)Rückgriffsansprüche des Kunden gemäß §§ 445a ff. BGB bestehen nur, soweit der Kunde keine über die gesetzlichen Mängelrechte hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

§ 8 Haftung

(1)Wir haften unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2)Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3)Die Haftung ist in Fällen einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach auf den Auftragswert der jeweiligen Leistung begrenzt.
(4)Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz, insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder Betriebsunterbrechung, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(5)Für Datenverlust haften wir nur, soweit der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
(6)Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(7)Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Exportkontrolle und Sanktionen

(1)Die von uns gelieferten Produkte können beim Export einer exportkontrollrechtlichen Genehmigungspflicht unterliegen. Einige der Produkte können zusätzlichen Restriktionen aufgrund von Embargos gegen sanktionierte Länder unterliegen.
(2)Der Kunde ist verpflichtet, bei Export, Weiterverkauf oder sonstiger Weitergabe der von uns gelieferten Produkte sämtliche geltenden rechtlichen Vorgaben einzuhalten.
(3)Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, die von uns gelieferten Produkte direkt oder indirekt nach Russland, Belarus, Myanmar, Nordkorea und Iran sowie in die von Russland besetzten Gebiete der Ukraine zu verkaufen, zu liefern, zu exportieren oder anderweitig bereitzustellen.
(4)Bei einem Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen sind wir berechtigt, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere:
  • den Rücktritt vom Kaufvertrag
  • die Kündigung bestehender Verträge
  • die Geltendmachung einer Vertragsstrafe in Höhe des Preises der betroffenen Produkte oder 10 % des jeweiligen Vertragswerts
  • die vollständige oder teilweise Einstellung der Geschäftsbeziehung
(5)Der Kunde darf die von uns gelieferten Produkte nicht im Zusammenhang mit einer kritischen Endverwendung einsetzen, insbesondere nicht für militärische Endverwendung in Waffenembargolndern oder im Zusammenhang mit ABC-Waffen.
(6)Der Kunde darf keine Produkte erwerben, wenn er selbst Gegenstand von nationalen oder internationalen Sanktionen ist.
(7)Der Kunde stellt uns von sämtlichen Schäden, Ansprüchen Dritter, Bußgeldern, Strafen sowie sonstigen Kosten frei, die uns aus oder im Zusammenhang mit Verstößen gegen die vorstehenden Verpflichtungen entstehen.

§ 10 Datenverarbeitung und Vertraulichkeit

(1)Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen.
(2)Der Kunde ist verpflichtet, vor Übergabe von Geräten oder Datenträgern an uns sämtliche personenbezogenen Daten sowie sonstige sensible Informationen eigenverantwortlich zu sichern und – soweit möglich – zu löschen.
(3)Der Kunde stellt sicher, dass er zur Weitergabe etwaiger personenbezogener Daten an uns berechtigt ist und die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt.
(4)Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen streng vertraulich zu behandeln.
(5)Als vertraulich gelten insbesondere technische Unterlagen, Zeichnungen, Spezifikationen, Software, Firmware, Betriebsgeheimnisse sowie kaufmännische Informationen.
(6)Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht / CISG).
(2)Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz unseres Unternehmens in Recklinghausen.
(3)Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Allgemeine Service- und Reparaturbedingungen

ASB der jopesch GmbH

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

(1)Diese Allgemeinen Servicebedingungen (nachfolgend „ASB") gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Reparatur-, Prüf-, Wartungs- und sonstigen Serviceleistungen der jopesch GmbH.
(2)Diese ASB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3)Diese ASB ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der jopesch GmbH. Im Falle von Widersprüchen gehen diese ASB für Serviceleistungen vor.
(4)Diese ASB gelten auch für alle zukünftigen Serviceleistungen, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf.
(5)Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(6)Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen ASB.

§ 2 Vertragsschluss

(1)Reparatur- und Serviceaufträge erfolgen auf Grundlage eines vom Kunden übermittelten Auftrags oder eines durch uns bereitgestellten Antragsformulars.
(2)Ein Vertrag kommt erst durch unsere Annahmeerklärung, Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3)Angaben zu voraussichtlichen Reparaturkosten erfolgen unverbindlich.
(4)Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.
(5)Termine und voraussichtliche Reparaturdauern sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
(6)Der Kunde ist an seine Auftragserteilung für die Dauer von vier (4) Wochen gebunden.

§ 3 Leistungsumfang und Durchführung

(1)Gegenstand unserer Leistungen ist die Durchführung von Reparaturen, Prüfungen, Analysen, Instandsetzungen oder sonstigen Serviceleistungen an vom Kunden übergebenen Geräten, Baugruppen oder Anlagen.
(2)Die Leistungen erfolgen nach dem Stand der Technik und auf Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen.
(3)Ein bestimmter Erfolg, insbesondere die vollständige Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit, wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(4)Eine vollständige Fehlerdiagnose kann insbesondere bei komplexen, intermittierenden oder verdeckten Fehlern nicht garantiert werden.
(5)Wir sind berechtigt, zur Durchführung der Serviceleistungen Subunternehmer oder Partnerwerkstätten einzusetzen.
(6)Wir sind berechtigt, zur Fehleranalyse Bauteile auszutauschen oder zu öffnen, soweit dies technisch erforderlich ist.
(7)Treten nach Durchführung der Reparatur weitere, zuvor nicht erkennbare oder nicht beauftragte Mängel auf, besteht kein Anspruch auf kostenfreie Nachbesserung.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1)Der Kunde ist verpflichtet, alle zur ordnungsgemäßen Durchführung der Serviceleistung erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen.
(2)Der Kunde hat insbesondere:
  • sämtliche bekannten Mängel und Fehlfunktionen vollständig und detailliert zu beschreiben
  • technische und herstellerspezifische Besonderheiten mitzuteilen
  • auf alle relevanten Hard- und Softwareschnittstellen hinzuweisen
  • alle erforderlichen Unterlagen, Pläne und Dokumentationen zur Verfügung zu stellen
(3)Der Kunde ist verpflichtet, das von uns bereitgestellte Antragsformular vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen.
(4)Der Kunde hat sicherzustellen, dass von dem eingesandten Reparaturgegenstand keine Gefahren ausgehen.
(5)Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach oder sind seine Angaben unvollständig oder fehlerhaft, gehen hieraus entstehende Verzögerungen, Mehraufwände und Schäden zu seinen Lasten.

§ 5 Daten und Datensicherung

(1)Der Kunde ist verpflichtet, vor Übergabe sämtliche Daten, Programme, Parameter und Einstellungen eigenverantwortlich zu sichern und – soweit möglich – zu löschen.
(2)Wir übernehmen keine Haftung für den Verlust oder die Wiederherstellung von Daten, Parametern oder Einstellungen, soweit gesetzlich zulässig.
(3)Eine Datensicherung oder Wiederherstellung ist nicht Bestandteil unserer Leistungen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(4)Eine Verarbeitung von Daten erfolgt ausschließlich, soweit dies zur Durchführung der Serviceleistung erforderlich ist.

§ 6 Vergütung und Kostenvoranschläge

(1)Serviceleistungen werden, sofern nicht anders vereinbart, nach tatsächlichem Aufwand oder auf Basis eines Kostenvoranschlags berechnet.
(2)Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(3)Weicht der tatsächliche Aufwand wesentlich vom Kostenvoranschlag ab, werden wir den Kunden hierüber informieren.
(4)Bereits erbrachte Leistungen, insbesondere Prüf-, Analyse- oder Diagnoseleistungen, sind auch dann zu vergüten, wenn eine Reparatur nicht durchgeführt wird.
(5)Erfolgt innerhalb von vier (4) Wochen nach Übersendung eines Kostenvoranschlags keine Beauftragung, sind wir berechtigt, für die Verwahrung des Reparaturgegenstands eine Lagergebühr in Höhe von 25,00 EUR netto je angefangener Woche zu berechnen. Erfolgt innerhalb von zwölf (12) Wochen keine Rückmeldung, sind wir berechtigt, den Reparaturgegenstand auf Kosten des Kunden zu entsorgen.

§ 7 Nicht durchführbare oder unwirtschaftliche Reparaturen

(1)Stellt sich nach Prüfung heraus, dass eine Reparatur technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, informieren wir den Kunden unverzüglich.
(2)Der Kunde kann wählen, ob der Reparaturgegenstand an ihn zurückgesendet oder fachgerecht entsorgt wird.
(3)Erfolgt innerhalb von zwölf (12) Wochen keine Rückmeldung des Kunden, sind wir berechtigt, den Reparaturgegenstand auf Kosten des Kunden zu entsorgen.

§ 8 Versand, Gefahrübergang und Lagerung

(1)Der Versand des Reparaturgegenstands erfolgt auf Gefahr des Kunden.
(2)Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über.
(3)Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
(4)Eine Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden.

§ 9 Abnahme

(1)Soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen ist, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde die Leistung nicht innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung schriftlich rügt oder die Leistung in Gebrauch genommen wird.
(2)Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(3)Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.

§ 10 Gewährleistung

(1)Wir leisten für durchgeführte Reparaturen eine Gewährleistung von zwölf (12) Monaten ab Abnahme.
(2)Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf die von uns tatsächlich reparierten oder ausgetauschten Komponenten.
(3)Die reparierten Gegenstände können von uns versiegelt werden. Wird ein solches Siegel geöffnet oder beschädigt, entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche.
(4)Gewährleistungsansprüche bestehen insbesondere nicht bei:
  • unsachgemäßer Verwendung
  • natürlichem Verschleiß
  • Eingriffen durch den Kunden oder Dritte
  • nicht vom Reparaturauftrag umfassten Mängeln

§ 11 Haftung

(1)Für die Haftung gelten die Regelungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.

§ 12 Zusätzliche Bedingungen für Vermietung

(1)Der Versandtag des Mietgegenstandes an den Kunden gilt als Mietbeginn, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Mietende ist der Tag der Rückgabe des Mietgegenstands an uns.
(2)Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, das Mietverhältnis nach einer angemessenen erfolglosen Nachfristsetzung außerordentlich zu kündigen und die sofortige Herausgabe des Mietgegenstandes zu verlangen.
(3)Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand unverzüglich nach dessen Erhalt auf Mängel hin zu untersuchen. Erkennbare Sachmängel sind uns unverzüglich mitzuteilen.
(4)Die angemietete Software bzw. Firmware darf ausschließlich nach den Bedingungen von Lizenzinhaber und/oder Lizenzgeber benutzt werden.
(5)Der Mietgegenstand ist auf Kosten und Risiko des Kunden in vertraglichem Zustand und in geeigneter Verpackung an uns zurückzusenden.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2)Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Recklinghausen.
(3)Sollten einzelne Bestimmungen dieser ASB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.